Allgemeine Geschaftsbedingungen
Nach Empfehlung des BPT e.V.
1. Leistungsgegenstand
1.1 Oliver Hauptstock verpflichtet sich, den Klienten
im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung
individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich
in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich
als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung
entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger.
Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten
abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden
vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem
obligatorischen Gesundheits-Check-Up bzw.
Vorgespräch durch Oliver Hauptstock möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Oliver Hauptstock steht ihren Klienten außerhalb
der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im
Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur
Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit
von Oliver Hauptstock.
4. Haftung
4.1 Oliver Hauptstock schließt gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten
zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Oliver Hauptstock haftet nicht über die Erbringung
ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung
des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten
Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern
oder anderen von Oliver Hauptstock vermittelten
Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
Oliver Hauptstock übernimmt keine Gewährleistung
für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen
erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Oliver
Hauptstock um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen
des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten 3 Trainingseinheiten erfolgt im voraus.
Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende
abgerechnet.
5.2 Der Klient erhält von Oliver Hauptstock eine schriftliche
Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen
ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine Aufstellung
der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Oliver Hauptstock
behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und
verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,
mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten
etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater
o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden,
übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B.
Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch
genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Oliver Hauptstock im Auftrag des Klienten
Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Oliver Hauptstock.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.
unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor
statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem
Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger
Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter
Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Oliver Hauptstock
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben
oder auf Wunsch erstattet.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Oliver Hauptstock
gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung
des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber
36 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
von Oliver Hauptstock Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
10.2 Oliver Hauptstock hat über alle im Zusammenhang
mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen
bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur
Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel,
wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und
werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder
Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,
dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroff en.
12.3 Als Gerichtsstand wird Dortmund vereinbart. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.